So funktioniert der Vorsorgerechner
Unser Vorsorgerechner kombiniert zwei zentrale Säulen der Schweizer Altersvorsorge in einem interaktiven Tool: die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) und die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, Säule 2). Beide Rechner arbeiten live – jede Änderung an den Eingabefeldern wird sofort in den Ergebniskarten sichtbar. Sie sehen auf einen Blick, wie sich Ihr Vorsorgekapital entwickelt, welche Steuerersparnis möglich ist und wie sich die Beitragslast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt.
Säule 3a: Zinseszins-Effekt und Steueroptimierung
Der Säule 3a-Rechner ermittelt Ihr Endkapital bei Pensionierung aus drei Komponenten: den jährlichen Einzahlungen, dem kumulierten Zinsertrag und der Steuerersparnis. Die Berechnung folgt der Zinseszins-Formel:
Endkapital = E × ((1 + r)^n − 1) / r
Wobei E der jährliche Einzahlungsbetrag, r der Zinssatz und n die Anzahl Jahre bis zur Pensionierung ist. Der Rechner berücksichtigt:
- Den maximalen Jahresbeitrag 2026 von CHF 7'258 (mit Pensionskasse) gemäss Art. 7 BVV 3
- Die Steuerersparnis basierend auf Ihrem individuellen Grenzsteuersatz (Art. 33 DBG)
- Den Netto-Vorteil als Differenz zwischen Endkapital und eingezahlten Beträgen plus Steuerersparnis
Pensionskasse: Koordinierter Lohn und Altersgutschriften
Der PK-Rechner berechnet das voraussichtliche Altersguthaben auf Basis des versicherten Lohns. Dabei wird der Koordinationsabzug von CHF 26'460 (Stand 2026) automatisch berücksichtigt, sodass nur der koordinierte Lohn (maximal CHF 64'260) beitragspflichtig ist. Die Altersgutschriften folgen den gesetzlichen Staffelungen nach BVG:
| Altersgruppe | Gutschrift (% koord. Lohn) |
|---|---|
| 25–34 Jahre | 7% |
| 35–44 Jahre | 10% |
| 45–54 Jahre | 15% |
| 55–65 Jahre | 18% |
Quelle: Art. 16 BVG. Viele Pensionskassen wenden grosszügigere Pläne an – prüfen Sie Ihr persönliches Vorsorgereglement.
Praxisbeispiel: 30-jährige Person mit CHF 80'000 Lohn
Nehmen wir eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Jahreslohn von CHF 80'000. Sie zahlt jährlich den Maximalbetrag von CHF 7'258 in die Säule 3a ein und erwartet eine Rendite von 2,5%. Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 30%. Bei Pensionierung mit 65 ergibt sich:
- Einzahlungen total: 35 × CHF 7'258 = CHF 254'030
- Endkapital mit Zinseszins: ca. CHF 390'000
- Zinsertrag: ca. CHF 136'000
- Steuerersparnis (30%): ca. CHF 76'200 über die gesamte Laufzeit
- Netto-Vorteil: ca. CHF 212'200
Gleichzeitig beträgt ihr koordinierter Lohn CHF 53'540 (80'000 − 26'460). Bei einem Gesamtbeitrag von 14% (je 7% AN/AG) und einem BVG-Zins von 1,25% ergibt sich ein voraussichtliches PK-Altersguthaben von rund CHF 370'000. Zusammen mit der Säule 3a verfügt sie bei Pensionierung über ein Vorsorgevermögen von über CHF 760'000 – plus AHV-Rente.
Warum lohnt sich die Säule 3a?
Die Säule 3a ist das wirkungsvollste legale Steuersparinstrument für Schweizer Arbeitnehmende. Drei Gründe:
- Sofortige Steuerersparnis: Jeder eingezahlte Franken reduziert Ihr steuerbares Einkommen. Bei 30% Grenzsteuersatz sparen Sie CHF 2'177 pro Jahr (CHF 7'258 × 30%).
- Steuerfreier Zinseszins: Während der Ansparphase fallen keine Vermögens- und Einkommenssteuern auf das 3a-Guthaben an.
- Reduzierte Auszahlungssteuer: Bei der Pensionierung wird das Kapital zu einem privilegierten Vorsorgetarif besteuert (Art. 38 DBG) – deutlich günstiger als der ordentliche Einkommenssteuertarif.
Pensionskasse: Ihre zweite Säule verstehen
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für alle Arbeitnehmenden mit einem Jahreslohn über CHF 22'680 obligatorisch. Der obligatorische Teil deckt Löhne bis CHF 90'720 ab (Stand 2026). Viele Pensionskassen bieten darüber hinaus überobligatorische Leistungen an. Die Beiträge werden paritätisch finanziert – Ihr Arbeitgeber zahlt mindestens 50%. Das angesparte Altersguthaben wird zum BVG-Mindestzinssatz (2026: 1,25%) verzinst, wobei viele Kassen höhere Zinsen gewähren.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40)
Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (SR 831.461.3)
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer – Art. 33 & Art. 38 (SR 642.11)
Kreisschreiben Nr. 46 – Besteuerung von Vorsorgeleistungen
Häufige Fragen zur Schweizer Vorsorge
Wie hoch ist der maximale Säule 3a Beitrag 2026?
Der maximale Jahresbeitrag für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt 2026 CHF 7'258 für Personen mit Pensionskasse (Art. 7 Abs. 1 BVV 3). Ohne Pensionskasse sind es 20% des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288.
Wie funktioniert die Steuerersparnis bei der Säule 3a?
Einzahlungen in die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG). Die Ersparnis hängt von Ihrem individuellen Grenzsteuersatz ab – je nach Kanton und Einkommen zwischen 20% und 40%.
Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und Pensionskasse (Säule 2)?
Die Pensionskasse (BVG) ist obligatorisch für Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von CHF 22'680. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam ein. Die Säule 3a ist freiwillig und wird allein durch Sie finanziert – dafür flexibler in der Anlagewahl.
Welcher Zinssatz ist realistisch für Säule 3a?
Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2026 1,25%. Vorsorgekonten bieten oft 0,5–1,5%, während Wertschriftenlösungen (3a-Fonds) langfristig 3–5% Rendite erzielen können – bei höherem Risiko.
Kann ich mein Pensionskassen-Guthaben vorzeitig beziehen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: für selbstbewohntes Wohneigentum (WEF-Vorbezug), bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei endgültigem Verlassen der Schweiz. Details regeln Art. 30c BVG und Art. 331a OR.
Was passiert mit dem Säule 3a Guthaben bei der Pensionierung?
Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters (65 für Männer, 64 für Frauen) wird das 3a-Guthaben fällig. Sie können es als Kapital beziehen oder in eine Leibrente umwandeln. Der Bezug unterliegt einer reduzierten Besteuerung (Art. 38 DBG, Vorsorgetarif).
Wie berechnet sich der PK-Beitrag?
Der Beitrag richtet sich nach dem versicherten Lohn (koordinierter Lohn) und dem Beitragssatz des Vorsorgeplans. Typisch: 7–18% des koordinierten Lohnes, wovon der Arbeitgeber mindestens 50% übernimmt (Art. 66 BVG).